Lagezuschlag

für Mietwohnungen (Neuvermietung nach dem 01.03.1994)

Nach § 16 Abs. 2 Ziff 4, Abs 3 und 4 MRG kann zu dem nach Richtwertgesetz
zulässigen Mietzins ein Lagezuschlag vereinbart werden.
Es ist nun möglich die zulässige Höhe dieses Zuschlags für eine beliebige Adresse
im Strassenverzeichnis der MA 40 einzusehen.














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